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Allgemeine Geschäftsbestimmungen
von
Jürgen Schönbach Computer & Telekommunikation e.K.
 
- im folgenden JSCT genannt -
 
 
 

Allgemeines | Preise | Lieferung | Teillieferung | Schadensersatz | Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt | Gewährleistung | Haftung und weitergehende Gewährleistung
Software | Schlußbestimmungen und Gerichtsstand

 
 
1. Allgemeines

Lieferungen, Angebote und weitere Leistungen einschließlich Beratung, Schulung und Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut und ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 
2. Preise

Alle Preisangaben sind freibleibend, unverbindlich, in Euro und zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Lager Heidenrod- Huppert. Es gelten die jeweils aktuellen JSCT Preislisten. Die JSCT behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

 
3. Lieferung

Soweit Versand bzw. Lieferung vereinbart wird, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die JSCT ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten oder Abstand zu nehmen, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen JSCT hergeleitet werden können. Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Lieferanten - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, ist die JSCT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen.

 
4. Teillieferungen
Die JSCT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
5. Schadensersatz
Soweit der Käufer zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages verpflichtet ist, ist JSCT berechtigt, 20% des vereinbarten Nettopreises als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der JSCT vorbehalten. Sofern JSCT im Einzelfall Auftragsstornierungen akzeptiert, werden Stornokosten in Höhe von 10% des Nettopreises, mindestens aber Euro 25,00 in
Rechnung gestellt.
 
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug fällig. Bei Abschluß eines Wartungsvertrages werden die jährlichen Pauschalen widerruflich über eine bankübliche Einzugsermächtigung abgewickelt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht JSCT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zu Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsbehältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
 
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der JSCT. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist JSCT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
 
8. Gewährleistung

JSCT gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. JSCT gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation oder im Handbuch alleine stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. JSCT übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. JSCT garantiert (a) für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, daß die Software im wesentlichen gemäß dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet, und (b) für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Empfangsdatum, die von JSCT gelieferte Hardware bei normaler Benutzung und Wartung frei von Material und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie ist bezüglich der Software auf 90 Tage und bezüglich der Hardware auf zwei Jahre beschränkt. Soweit Mängelrügen berechtigt sind, ist JSCT nach eigener Wahl zur Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Im Falle der Nachbesserung übernimmt JSCT die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist JSCT berechtigt alle Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 
9. Haftung und weitergehende Gewährleistung
Die gesamte Haftung der JSCT und ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von JSCT entweder (a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software oder der Hardware, die der Gewährleistung von JSCT nicht genügt und zusammen mit einer Kopie der Quittung des Kunden an JSCT zurückgegeben wird. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software oder der Hardware auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt JSCT nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage eine Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. JSCT schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, Hardware, zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien aus. Weder die JSCT noch deren Lieferanten sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen und privaten Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung von Produkten der jeweiligen Herstellerfirmen oder der Unfähigkeit, ein solches Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn JSCT von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von JSCT auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Dieses Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der JSCT verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
 
10. Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
 
11. Schlußbestimmungen und Gerichtsstand
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Schwalbach. JSCT ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmung unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regellücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen im übrigen bleibt hiervon unberührt.
Jürgen Schönbach Computer & TelekommunikationSchubertstrasse 865321 Heidenrod
Telefon: (06120) 978600
Telefax: (06120) 978602eMail: info@jsct.de